AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des KEJ e. V.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem KEJ e. V. und den Teilnehmern an seinem Angebot. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt. Der Teilnehmer erkennt mit Vertragsschluss die Gültigkeit dieser AGBs an und bestätigt, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.kej-hannover.de abrufbar.

1. Leistungen

Unsere Veranstaltungen beinhalten die in den Angebotsbeschreibungen aufgeführten Leistungen und werden wie vereinbart durchgeführt.

Der KEJ e. V. trägt die Verantwortung für arbeits- und sozialversicherungsrechtlich ordnungsgemäße Vertragsverhältnisse zwischen dem KEJ e. V. und den durchführenden Mitarbeiter*innen und Trainer*innen.

2. Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag mit dem KEJ e. V. kommt durch die Annahme eines Angebots oder einer anderen Form des Vertragsabschlusses für die einzelnen Bereiche wie folgt zu Stande:

Die Anmeldung zu den Fortbildungsveranstaltungen gilt als verbindlich gebucht, wenn dem KEJ e. V. eine Online-Bestätigung vorliegt. Diese erfolgt über einen vom KEJ e. V. versendeten Link und einem Zugangscode für jede Veranstaltung, der online einen Zugriff auf das zugehörige Buchungsformular ermöglicht oder der KEJ e. V. versendet eine Mitteilung schriftlich oder per Mail, ob die Teilnahme erfolgen kann oder nicht. Mit der Teilnahmebestätigung oder der übersendeten Kursinformation wird eine Rechnung verschickt.

Buchungen für Programme im Seilgarten Hannover gelten als verbindlich gebucht, wenn dem KEJ e. V. eine Online-Bestätigung vorliegt. Diese erfolgt über einen vom KEJ e. V. versendeten Link und einem Zugangscode für jede Veranstaltung, der online einen Zugriff auf das zugehörige Buchungsformular ermöglicht. Die für die Online-Bestätigung angegebene Frist ist einzuhalten. Andernfalls kann die Veranstaltung durch den KEJ e. V.  / Seilgarten Hannover storniert und an andere Interessenten vergeben werden.

Buchungen von erlebnispädagogischen Projekten und Maßnahmen erfolgen durch eine Buchungsbestätigung in schriftlicher Form oder per Mail.

3. Preise und Abrechnung

Sofern nicht anders vereinbart beinhalten die Preise und Kurskosten das zur Verfügung gestellte Leihmaterial und Ausrüstung, andere Sachmittel sowie Personalkosten. Der / die Vertragspartner*in des KEJ e. V. verpflichtet sich, die vereinbarten Kosten für die Maßnahmen oder Veranstaltungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das angegebene Konto zu überweisen. Eine Ratenzahlung ist nur nach einer schriftlichen Vereinbarung möglich. Ist der Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug, so wird der KEJ e. V. – nach erfolgloser einmaliger Zahlungserinnerung – für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro bei Privatpersonen und bis zu 20 Euro bei geschäftlichen Kunden und Personenvereinigungen berechnen. Nach zweimaliger Mahnung behält sich der KJE e.V. die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

4. Haftung

Die Teilnahme an den Maßnahmen und Veranstaltungen des KEJ e. V. erfolgt auf eigene Gefahr. Der KEJ e. V. haftet nur im Rahmen seiner Vereinshaftpflicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des KEJ e. V. oder der von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind.

5. Einverständniserklärung

Im Falle von Buchungen für Gruppen ist die für die Gruppe verantwortliche erwachsene Betreuungsperson verpflichtet, sich bei minderjährigen Teilnehmer*innen vor Beginn des jeweiligen Programms das Einverständnis zur Teilnahme bei den jeweiligen Erziehungsberechtigten einzuholen (Einverständniserklärung). Dies liegt damit in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Gruppenleitung. Eine Kontrolle durch den KEJ e. V. erfolgt nicht.

Besonderer Hinweis zum Programm „Pixeljagd“: Während der Aktion sind die Schüler*innen für ca. 2,5 bis 3 Stunden in Kleingruppen ohne erwachsene Begleitung unterwegs. Hierfür muss durch die zuständige Begleitperson der Gruppe ausdrücklich das Einverständnis der Eltern eingeholt werden.

6. Gesundheitsinformation

Teilnehmende sind grundsätzlich verpflichtet, uns vorab Gesundheitseinschränkungen, die ggf. bei der Durchführung des Programms berücksichtigt werden müssen, mitzuteilen. Bei Buchungen für Gruppen mit minderjährigen Teilnehmenden gilt: Die für die Gruppe verantwortliche erwachsene Betreuungsperson verpflichtet sich, diese Informationen zeitnah vor der Veranstaltung einzuholen und den durchführenden Trainer*innen spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. Die Angaben dienen der persönlichen Sicherheit und werden streng vertraulich behandelt.

7. Aufsichtspflicht

Im Rahmen der Maßnahme verbleibt die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer*innen bei der verantwortlichen volljährigen Begleitperson. Sollte die / der Vertragspartner*in zum vereinbarten Termin keine Aufsichtsperson stellen können, so ist der KEJ e. V. berechtigt, die Durchführung der vereinbarten Maßnahme zu stornieren. Der KEJ e. V. behält sich für diesen Fall vor, die Kosten der Maßnahme in voller Höhe in Rechnung zu stellen.

8. Rücktritt des Veranstalters

Für den Veranstalter besteht ein Rücktrittsrecht, wenn die geplante Durchführung der Maßnahme durch nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dazu zählen z.B. Fälle höherer Gewalt, Krankheit der Teamer*innen oder Nichterreichen der Mindestteilnehmer*innenzahl. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmer*innen rechtzeitig zu benachrichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden umgehend und vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.

9. Stornierungen

Wird die Maßnahme von Seiten der / des Vertragspartners*in nach einer bereits erfolgten Buchung storniert, gelten folgende Bedingungen:

Tritt der / die Teilnehmer*in / Vertragspartner*in eine Veranstaltung erst nach dem verabredeten Veranstaltungsbeginn an oder verlässt er sie vor deren Ende, besteht kein Anspruch auf einen Preisnachlass oder eine Verlängerung.

Der Rücktritt von Kurs- und Fortbildungsveranstaltungen muss schriftlich oder per Mail erfolgen. Muss der / die Partner*in die verbindliche Anmeldung zurücknehmen, so entstehen bis 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn keine Rücktrittskosten. Bei späterem Rücktritt werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • 59.–30. Tag: 25 % der Gesamtkosten.
  • 30.–09. Tag: 50 % der Gesamtkosten.
  • Bei späterem Rücktritt werden die Gesamtkosten in voller Höhe fällig.

Für Absagen / Stornierungen von Veranstaltungen im Seilgarten Hannover sind die Bearbeitungs- und Stornogebühren ab Vertragsabschluss (Online-Bestätigung) wie folgt gestaffelt:

  • Absage bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % vom vereinbarten TN-Beitrag – mindestens jedoch 35 € Bearbeitungsgebühr.
  • Absagen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten TN-Beitrags – mindestens jedoch 60 € Bearbeitungsgebühr.
  • Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen ist der vereinbarte TN-Beitrag in voller Höhe zu zahlen.
  • Änderungen der vertraglich vereinbarten TN-Zahl(en) sind dem Seilgarten bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn per Mail mitzuteilen. Der TN-Beitrag wird dann angepasst.

Für Stornierungen von erlebnispädagogischen Projekten, Maßnahmen und In-house-Fortbildungen werden Ausfallgebühren in Höhe von 50 % der Maßnahmekosten und Kosten, die aufgrund der Stornierung gegenüber Dritten fällig werden, in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung ab 9 Tagen vor Beginn der Maßnahme sind die vollen Kosten zu zahlen.

10. Ausschluss von Teilnehmer*innen

Bei sicherheitsgefährdendem Verhalten von Teilnehmer*innen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Sicherheitsregeln und Belange des Natur- und Umweltschutzes behalten wir uns den Ausschluss der betreffenden Personen vor. Im Rahmen der Veranstaltungen des KEJ. e. V. herrscht absolutes Alkohol- und Drogenkonsumverbot. Teilnehmer*innen, die vor oder während des Programms nachweislich Alkohol oder andere Drogen konsumiert haben, werden vom Programm ausgeschlossen. Dem KEJ e. V. obliegt die Einschätzung, ob die Teilnehmer*innen befähigt sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Im Fall von Ausschlüssen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der bezahlten Kosten. Eventuell entstehende Mehrkosten sind selbst zu zahlen.

11. Vorzeitiger Abbruch laufender Veranstaltungen

Der KEJ e. V. behält sich das Recht vor, laufende Veranstaltungen bei wetterbedingten oder sonstigen Formen höherer Gewalt, die nicht vom Durchführenden zu verantworten sind und bei denen die Sicherheit der Teilnehmer*innen nicht weiter zu gewährleisten ist, abzubrechen oder Programmanpassungen vorzunehmen. Bei Veranstaltungsabbruch, der im Verschulden der Gruppe oder der zuständigen Aufsichtsperson liegen, werden der / dem Vertragspartner*In die Kosten der Veranstaltung in voller Höhe berechnet.

Bei Ausfall von Teamer*innen oder Referent*innen hat der KEJ e. V. im Rahmen seiner Möglichkeiten für Ersatz zu sorgen oder den Betrag für nicht erbrachte Teilleistungen zu erstatten. Weitere Ansprüche gegenüber dem Veranstalter bestehen jedoch nicht.

12. Leihweise Überlassung der Ausrüstung

Die den Teilnehmenden leihweise überlassene Ausrüstung muss sorgsam behandelt werden. Für abhanden gekommene oder durch unsachgemäße Behandlung oder Beschädigung unbrauchbar gewordene Ausrüstungsgegenstände haftet der / die Teilnehmende in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

13. Persönliche Ausrüstung

Für die persönliche Ausrüstung der Teilnehmenden haftet der KEJ nicht. Bei Maßnahmen mit Übernachtung empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

14. Fotos

Die Teilnehmenden können die Genehmigung erteilen, dass bei Veranstaltungen gemachte Fotos für Darstellungen, Präsentationen und Veröffentlichungen auch in elektronischer Form vom KEJ e. V. für öffentliche Präsentationen genutzt werden dürfen.

15. Datenschutzerklärung

Die von den Teilnehmern erhobenen Daten werden vom KEJ e. V. gemäß den Bestimmungen der DSGVO gespeichert und verarbeitet. Folgende persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen. Diese Daten sind für die Durchführung des Geschäftsbetriebes und der Veranstaltung erforderlich und werden nicht an Dritte weitergegeben.

Wenn Sie nach Abschluss der Veranstaltung eine Löschung Ihrer Daten wünschen, teilen Sie uns dies bitte per Mail an info@kej-hannover.de mit.

Bei Fortbildungen, die eine Zertifizierung durch die European Ropes Course Association e. V. beinhalten, stimmen die Teilnehmenden der Weitergabe ihrer Daten an die ERCA zum Zweck der Zertifikatsverwaltung und für Sicherheits- und Ablaufmeldungen zu. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Daten findet nicht statt. Einen Datenwiderruf gegenüber der ERCA muss die / der Teilnehmer*in selbst per Mail an info@erca.cc vornehmen.

16. Sonstiges

Der / die Teilnehmer*in ist für die Einhaltung evtl. bestehender Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich.

Gerichtsstand ist Hannover.

Hannover, 12.12.2024